Rechtsberatung
Das Steuerrecht ist bekanntermaßen ein Minenfeld.
Vorsorge ist besser als Nachsorge - deshalb legen wir vorrangigen Wert auf solide Gestaltung und rechtssicheres Vertragswesen.
Aber wir sind auch kompetent in der Abwehrberatung - im Vollstreckungsrecht, im Finanzgerichts- wie im Strafprozess.
Neben einem hervorragenden Fachwissen im Steuerrecht vermögen insbesondere ausgezeichnete juristische Fähigkeiten im steuerlichen Verfahrens- und Prozessrecht die Erfolgsaussichten im Steuerstreit entscheidend zu steigern. Die gekonnte Verknüpfung dieser Rechtsbereiche ist vielfach ausschlaggebend für den Erfolg eines Einspruchs- und Klagverfahrens.
Häufiger Ausgangsprunkt eines Steuerstreits ist eine steuerliche Betriebsprüfung. Daher ist im Rahmen von Betriebsprüfungen aus strategisch-taktischer Erwägung auch für Berufskollegen oftmals ratsam, bei erkennbaren Konfliktsituationen unseren Rat schon frühzeitig ergänzend einzubeziehen.
Dies gilt in gleicher Weise für die steuerstrafrechtliche Interessenwahrnehmung, da unser Gesellschafter-Geschäftsführer zugleich Fachanwalt für Steuerrecht ist und langjährige steuerstrafrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen mitbringt (Mandatsschutz ist selbstverständlich).
Wir betreuen Sie in folgenden Rechtsgebieten:
- Steuerrecht
- Steuerstrafrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Vertragsrecht
- Eheverträge
- Erbrecht